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Zusammenlegung von Kirchenkreisen   
von: richard   
am: 31.01.03, 00:58   
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Quelle: www.kirchenkreis-twiste.de

Auf ihrer Tagung am 18. Januar 2003 hat sich die Kreissynode im Kirchenkreis der Twiste (Bad Arolsen) gegen die Zusammenlegung mit dem Kirchenkreis des Eisenbergs (Korbach) und gegen die Zentralisierung aller Rentämter im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Korbach ausgesprochen.

Hier der Beschluss der Kreissynode im Wortlaut mit ausführlicher Begründung:

Stellungnahme des Kirchenkreises der Twiste zu Ergebnissen der Arbeit des Struktur- und Entwicklungsausschusses des Rates der Landeskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 23. Mai 2002

Beschluss

Die Kreissynode der Twiste hat im Rahmen ihrer Tagung am 18. Januar 2003 die folgende Stellungnahme zu den Vorschlägen des Struktur- und Entwicklungsausschusses des Rates der Landeskirche vom 23. Mai 2002 einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen:

Die Kreissynode der Twiste erkennt an, dass die sich abzeichnende Entwicklung der Kirchenmitgliedszahlen es unerlässlich macht, die Strukturen in unserer Kirche zu prüfen und nach Einsparungsmöglichkeit bzw. Möglichkeiten der Kostenminimierung zu suchen. Dies scheint allerdings mit den vorgeschlagenen Veränderungen nicht zu gelingen.

Die Kreissynode der Twiste spricht sich für eine Stärkung der Kirchengemeinden, insbesondere der kleinen Gemeinden aus, da alle kirchlichen und landeskirchlichen Überlegungen und Handlungen darauf zu richten sind, dass sie dem Ziel Bezeugung des Evangeliums dienen,

1. indem die Kirchengemeinden und Kirchspiele so bemessen werden, dass die Bezeugung des Evangeliums an erster Stelle stehen kann und nicht durch eine zu große Zahl der Gemeindeglieder oder Kirchspielorte verflacht bzw. durch zu viele bürokratische Verpflichtungen und Dienstwege eingeschränkt wird.

2. indem die Kirchengemeinden finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihrem wesentlichen Auftrag entsprechen und ihren unabweislichen Verpflichtungen nachkommen können.

Eine finanzielle Förderung der Bildung von Gesamtverbänden wird abgelehnt, da damit Kirchengemeinden benachteiligt werden, die aus rechtlichen oder strukturellen Gründen keine Gesamtverbände bilden können. Zur Stärkung der kleinen Kirchengemeinden scheint es geboten, die Kirchensteuerausschüttung nicht nach der Gemeindegröße, sondern pro Kopf zu bemessen.

Die Kreissynode des Kirchenkreises der Twiste lehnt die Zusammenlegung mit dem Kirchenkreis des Eisenbergs ab. Die für eine Fusion geltend zu machenden finanziellen Einsparungen sind gering und wiegen die Nachteile eines so großen Kirchenkreises nicht auf. Daher fehlen Gründe einen Kirchenkreis aufzulösen, der seine Aufgaben sehr gut erfüllt und die Kirchengemeinden und Pfarrerinnen und Pfarrer in ihren Aufgaben unterstützt und fördert.

Die Kreissynode des Kirchenkreises der Twiste lehnt die Zusammenlegung der bestehenden Rentämter Bad Arolsen, Frankenberg und Korbach zu einem großen Rentamt ab, da eine Trennung von Verwaltung und inhaltlicher Arbeit zu einem Qualitätsverlust führt und überschaubare Arbeitseinheiten in wesentlichen Bereichen effektiver arbeiten. Eine Zusammenarbeit der Rentämter in Einzelbereichen, die ein hohes und komplexes Fachwissen erfordern, erscheint sinnvoll und es sollte geprüft werden, in welchen Bereichen dies möglich ist, so dass eine qualitative Verbesserung der Arbeit erzielt wird. Inhaltliche Kriterien zur Qualitätssteigerung der Arbeit müssen dabei bestimmend für die organisatorischen Entscheidungen sein.




Begründung

1. Kirchengemeinde als Basiseinheit

Es ist bemerkens- und begrüßenswert, dass die Kirchengemeinde als Basiseinheit, als Basis bildende Einheit der Kirche erkannt und damit festgestellt wird, dass sich die Kirche des Evangeliums von unten her- dort, wo grundlegend und unmittelbar Bezeugung des Evangeliums geschieht- aufbaut und sich nicht von oben her entfaltet und ordnet.

Struktur- und Entwicklungsüberlegungen haben im eigentlichen Sinne die Stärkung und Festigung eines Verbandes zur Grundlage. Nur so kann ein Überbau getragen werden. Diesem Gedanken wird widersprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass in den Synoden der zu bildenden Großkirchenkreise einzelne Kirchspiele nicht mehr vertreten sein können. Kleine Kirchengemeinden unter 1500 Gemeindegliedern als ?unrentabel? darzustellen, ist nur dann richtig, wenn zuvor aufgrund des geltenden Kirchensteuerzuweisungsgesetzes Gemeinden unter 600 Mitgliedern nur 0,5 des üblichen Zuweisungssatzes erhalten. Dies ist unter dem Gesichtspunkt des kirchlichen Auftrags allerdings nicht akzeptabel. Wer stellt aufgrund welcher Kriterien die Rentabilität von Kirchengemeinden fest und warum sind in diese Rechnung nicht eingegangen das höhere Kollekten- und Spendenaufkommen sowie die geringen Austrittszahlen in kleinen Gemeinden?

Beklagen wir einerseits die zunehmende Anonymisierung unserer Gesellschaft, stellt sich eine Idee, welche auf Erweiterung bzw. Vergrößerung der Gemeinden fußt, selbst ins Abseits. Die strukturellen Überlegungen und ihre Auswirkungen sind das falsche Signal, um z. B. Kirchenaustritten entgegenzuwirken.

Ein Mensch, der sich von seiner Kirche nicht wahrgenommen fühlt, sieht irgendwann keinen Sinn darin, Mitglied einer solchen von ihm zunächst auch nicht frei gewählten Institution zu bleiben. Besonders in kleinen Gemeinden, wo Menschen sich stark mit ihrer Kirche identifizieren, wäre eine solche Großinstitution nicht förderlich. Religiosität, Nähe, Zuwendung sowie andere elementare seelsorgerliche Bedürfnisse können durch mannigfaltige Zusatzaufgaben der Pfarrerinnen und Pfarrer nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.

Um der Bezeugung des Evangeliums willen müssen die Gemeinden wenigstens einigermaßen überschaubar sein. Denn diese Bezeugung geschieht grundlegend und wesentlich in persönlicher Begegnung, Verbürgung und Vermittlung; sie lässt sich nicht durch Apparate, Programme und Institutionen ersetzen, höchstens unterstützen. Die Gemeinden und Kirchspiele müssen so zugeschnitten sein (und mancherorts so zurückgeschnitten werden), dass die persönliche Begegnung und Vermittlung des Glaubens möglich bleibt und nicht noch mehr wie schon in den letzten Jahren durch Sitzungen, Dienstwege, Papiere und die anwachsende Verwaltungsarbeit an den Rand gedrängt wird. Des weiteren wird es nur in überschaubaren Gemeinden und Kirchspielen möglich sein, unter den heutzutage zunehmend erschwerten Bedingungen ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen und ihre Motivation zu erhalten.

Schließlich sollte beachtet werden, dass in den überschaubaren Gemeinden mit ihren vielen unmittelbaren Kontakten und Bezügen die Beteiligung bei den Kirchenvorstandswahlen am höchsten, dass Kollekte und Spendenaufkommen (einkommensbereinigt) relativ am höchsten und Kirchenaustritte mit Abstand am niedrigsten sind. Die Schaffung größerer Gebilde setzt auch diese nur vermeintlich als äußerlich erscheinenden Dinge aufs Spiel. Dieser Preis der durch die Neustrukturierung erhofften Ersparnisse ist zweifellos zu hoch, und er rührt auch zu bedenklich an dem Kern dessen, was Kirche ist und sein sollte. Da die Bildung von Großkirchenkreisen und -Rentämtern das unpersönliche Element (durch längere Dienstwege, sowie die Aufblähung von Pfarrkonferenzen und Synoden) auf Kosten des Persönlichen verstärkt, ist sie im Interesse der Bezeugung des Evangeliums abzulehnen.


Zusammenfassung

Alle kirchlichen und landeskirchlichen Überlegungen und Handlungen sind darauf zu richten, dass sie dem Ziel Bezeugung des Evangeliums dienen,

1. indem die Kirchengemeinden und Kirchspiele so bemessen werden, dass die Bezeugung des Evangeliums an erster Stelle stehen kann und nicht durch eine zu große Zahl der Gemeindeglieder oder Kirchspielorte verflacht bzw. durch zu viele bürokratische Verpflichtungen und Dienstwege eingeschränkt wird.

2. indem die Kirchengemeinden finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihrem wesentlichen Auftrag entsprechen und ihren unabweislichen Verpflichtungen nachkommen können.



2. Auftrag und Struktur der Mittleren Ebene

2.1. Struktur der Mittleren Ebene

Wenn die Kirchengemeinden die Basiseinheiten des kirchlichen Lebens sind, ist zu fragen, wie sie durch den Kirchenkreis und die Verwaltung in ihren Aufgaben gestärkt und ergänzt werden können.

In den Ergebnissen des Struktur- und Entwicklungsausschusses werden u. a. folgende Punkte als Leitgedanken genannt: genauere Ortskenntnis, Bereitschaft zu verstärkter Zusammen-arbeit, Homogenität, kirchliche Arbeit situationsbezogen planen und anbieten (S. 1).

Im Kirchenkreis der Twiste zeigt sich, wie dies gerade in einem kleinen Kirchenkreis gelingen kann. Durch die große Transparenz in dieser überschaubaren Einheit ist das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Pfarrerschaft und das gegenseitige Verantwortungsgefühl zwischen den Gemeinden stark. Dies äußert sich z. B. in der Zusammenarbeit im Bereich der Jugendarbeit oder auch in der großen Zurückhaltung, Mittel zum Finanzausgleich zu beantragen. Auch das große Engagement der Ehrenamtlichen in den Gremien des Kirchenkreises ist hier zu nennen, sowie die Möglichkeit zu regelmäßigem Austausch, z. B. im Bereich der Kirchenmusik (Chor- und Posaunenchortreffen) und im Bereich der Kindergottesdienstarbeit. In so großen Einheiten wie dem vorgeschlagenen neuen Kirchenkreis des Eisenbergs wird es schwerer sein, Menschen für diese Aufgaben zu gewinnen, da die Entfernungen sehr groß sind, Ortskenntnisse fehlen und die Aufgaben deshalb schwerer abzuschätzen sind. In dem vorgeschlagenen Groß-Kirchenkreis fallen außerdem wichtige Beteiligungsmöglichkeiten von Gemeindegliedern in den Organen kirchlicher Arbeit weg (weniger Plätze in der Kreissynode, ein Kirchenkreisvorstand weniger, Halbierung der Ausschüsse), obwohl doch Kirche immer stärker getragen wird von den Menschen, die aktiv mitarbeiten und damit Multiplikatoren sind.

Wenn die Kirchengemeinde die Basiseinheit ist, müssen weiterhin alle Kirchspiele und alle Pfarrerinnen und Pfarrer in der Kreissynode vertreten sein.

Kirchengemeinden brauchen Unterstützung und Beratung durch den Kirchenkreis. Dies geschieht durch die Gemeindekonvente, die immer auch Gemeindeberatung sind, durch Personalgespräche mit den Pfarrerinnen und Pfarrern und den Hauptamtlichen, durch die Aus- und Fortbildung und Begleitung der Ehrenamtlichen, durch Besuche in den Kirchenvorständen und Gemeinden. In einem Kirchenkreis mit 36 Pfarrstellen und 69 Gemeinden können diese Aufgaben in der angemessenen Regelmäßigkeit (z. B. Gemeindekonvente alle zehn Jahre in einer Kirchengemeinde) nicht erfüllt werden.

Der Kirchenkreis der Twiste hat Arbeitsfelder, die in einem großen Kirchenkreis des Eisenbergs nicht bestehen bleiben können:

- Der Kirchenkreis der Twiste hat gemeinsam mit dem Kirchenkreis der Eder eine Partnerschaft mit Ost-Java.

- Der Kirchenkreis der Twiste arbeitet intensiv im ökumenischen Bereich vor allem mit der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Baptist zusammen, die im wesentlichen deckungsgleich mit der Fläche des Kirchenkreises ist. Hier ist unter anderem der ökumenische Kirchenkreisbrief zu nennen.

- In der Kirchenmusik ist die Anbindung des Bezirkskantors an eine Kirchengemeinde ein gute Voraussetzung für eine gelingende Arbeit (z. B. Förderung der Nachwuchsarbeit). Diese Anbindung ist bei einem Regionalkantor so nicht mehr möglich.


Der beabsichtigen Zuordnung der Kirchengemeinden Volkmarsen, Ehringen und Viesebeck zum Kirchenkreis der Twiste wird zugestimmt, sofern diese Gemeinden sich dafür aussprechen.

Die unterschiedliche Größe der Kirchenkreise wird zur Zeit, was das Dekansamt betrifft, dadurch ausgeglichen, dass die zugeordneten Gemeindebezirke unterschiedlich groß sind und ?Zusatzaufträge? vergeben werden. So sind der Dekan des Kirchenkreises der Eder und die Dekanin des Kirchenkreises der Twiste für die Prädikantenarbeit in der Landeskirche zuständig- eine sehr zeitaufwändige Arbeit, die schon jetzt kaum ?nebenbei? zu bewältigen ist. Wenn die großen Kirchenkreise eingerichtet werden, müsste für diese Arbeit mindestens eine halbe Pfarrstelle eingerichtet werden.


2.2. Struktur der Verwaltung auf der Mittleren Ebene

Die Kreissynode des Kirchenkreises der Twiste lehnt die Zusammenlegung der bestehenden Rentämter Bad Arolsen, Frankenberg und Korbach zu einem großen Rentamt ab, da eine Trennung von Verwaltung und inhaltlicher Arbeit zu einem Qualitätsverlust führt und überschaubare Arbeitseinheiten in wesentlichen Bereichen effektiver arbeiten. Eine Zusammenarbeit der Rentämter in Einzelbereichen, die ein hohes und komplexes Fachwissen erfordern, erscheint sinnvoll und es sollte geprüft werden, in welchen Bereichen dies möglich ist, so dass eine qualitative Verbesserung der Arbeit erzielt wird. Inhaltliche Kriterien zur Qualitätssteigerung der Arbeit müssen dabei bestimmend für die organisatorischen
Entscheidungen sein.

Dieses Votum der Kreissynode begründet sich durch folgende Aspekte:

- Die bisherige qualitativ sehr gute Zusammenarbeit in der Arbeitseinheit "Dekanat - Kirchenkreis - Kirchengemeinde - Rentamt", die besondere Situation des Rentamts in Bad Arolsen bedingt durch den Zusatzbereich "Zweckverband der Evangelischen Kindertagesstätten in Bad Arolsen",

- ein zu geringer Einspareffekt bei Auflösung des Rentamtes in Bad Arolsen,

- die positiven Erfahrungen einer bereits realisierten Zusammenarbeit der Rentämter Korbach und Bad Arolsen in einem Arbeitsgebiet (EDV-Systemverwaltung).
- das Rentamt ist Dienstleister für Gemeinden und Kirchenkreis und nicht nur reine Verwaltungseinheit.


Die Erfahrungen im Kirchenkreis der Twiste sind geprägt von dem guten Zusammenspiel von Dekanat, Kirchenkreis und Rentamt als einer effektiven und überschaubaren Arbeitseinheit, die durch die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden deren Aktivitäten und Profilbildung fördert und unterstützt. Die Kenntnis der Bedingungen vor Ort in den Gemeinden ist dabei unverzichtbar und nur durch überschaubare Arbeitseinheiten zu gewährleisten und auch gerade für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es wichtig, eine ortsnahe Verwaltung als Ansprechpartner zu haben. Aus diesem Grund soll jeder Kirchenkreis sein Rentamt haben.

Um eine qualifizierte Arbeit in einem Kirchenkreis (Dekanat, Kirchenkreisvorstand, Kreissynode) zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass diese Arbeit durch Verwaltungsmitarbeiter unterstützt wird - zumal bei einer zunehmenden Veränderung und Ausweitung der Aufgaben auf der mittleren Ebene (z.B. Bauverwaltung) diese nicht mehr allein durch Pfarrerinnen und Pfarrer und durch Laien ohne fachliche Unterstützung und Beratung durch Mitarbeiter des Rentamts zu bewältigen sind.

Daher ist die enge Verzahnung und Zusammenarbeit von Kirchenkreis und Rentamt im Sinne der Qualitätssicherung beizubehalten.

In vielen Bereichen unserer Gesellschaft zeigt sich, dass die Aufspaltung von Verwaltung und inhaltlicher Ausgestaltung von Arbeitsfeldern zu Reibungsverlusten bei der Zusammenführung beider Bereiche und zu einer Qualitätsminderung hinsichtlich der Ergebnisse führt, während eine enge Verzahnung der Bereiche eine effektive und qualitätsvolle Arbeit gewährleistet. Die Planungen zur Strukturveränderung in unserer Kirche sollte dies berücksichtigen, zumal die sich abzeichnenden Entwicklungen für die Zukunft nicht nur eine effektive Arbeitsorganisation nötig machen, sondern auch entscheidend davon geprägt werden, inwieweit die Arbeitsorganisation und -struktur eine gute Arbeit ermöglicht, die die Menschen in unseren Gemeinden anspricht und erreicht, da es ja Ziel sein muss, Entwicklungsmöglichkeiten aufzuspüren.

In diesem Zusammenhang verstehen wir das Rentamt in Bad Arolsen nicht nur als Verwaltungseinheit. Gerade die besondere Situation des Rentamts in Bad Arolsen, das durch den Zusatzbereich "Zweckverband der Evangelischen Kindertagesstätten in Bad Arolsen" (in dem alle kirchlichen und ehemals kommunalen Kindertagesstätten vereinigt sind) geprägt ist, macht die Ortsnähe und die Kenntnis der Bedingungen vor Ort unerlässlich, um einerseits effektiv und damit kostensparend zu arbeiten und um andererseits den Eltern, die einen geeigneten Kindertagesstättenplatz für ihr Kind suchen, Ansprechpartner sein zu können. Würde das Rentamt mit seinem Sitz in Bad Arolsen aufgelöst bzw. mit dem Rentamt in Korbach zusammengelegt, wird diese gut funktionierende Arbeit gestört, der positive Aspekt der "Bürgernähe" verneint. Eine Angleichung der Verhältnisse im Bereich verschiedener Rentämter würde neue Gremien erfordern und einen Arbeitsmehraufwand nach sich ziehen.

Die sich abzeichnenden Entwicklungen machen es unerlässlich, die Strukturen in unserer Kirche zu prüfen und nach Einsparungsmöglichkeit bzw. Möglichkeiten der Kostenminimierung zu suchen. Aus der Perspektive des Rentamts in Bad Arolsen ergeben sich allerdings Anfragen an den vom Struktur- und Entwicklungsausschuss erhofften Einspareffekt. Hier scheinen die angegebenen Einsparpotentiale viel zu hoch angesetzt zu sein. Das Sparargument als gewichtiges Argument dafür, das Rentamt in Bad Arolsen aufzulösen bzw. in ein "Groß-Rentamt" einzugliedern, ist daher nicht überzeugend. In der Praxis werden sich Folgekosten ergeben (z.B. Fahrtkosten), die hier noch nicht berücksichtigt sind - unabhängig davon, dass Arbeitszeit und Kräfte der Pfarrerinnen und Pfarrer durch weitere Anfahrtswege gebunden werden, die besser für inhaltliche und seelsorgerliche Aufgaben genutzt werden sollten. Das Rentamt Bad Arolsen arbeitet durchaus wirtschaftlich, was sich unter anderem im Personalstand widerspiegelt, der sich durch die Relation zur Gemeindemitgliederzahl im Kirchenkreis ergibt. Das Rentamt in Bad Arolsen weist vergleichsweise einen niedrigen Personalschlüssel auf (Bad Arolsen: eine Stelle auf 4890 Gemeindemitglieder - zum Vergleich: Eschwege: eine Stelle auf 4851 Gemeindemitglieder; Hanau: eine Stelle auf 4434 Gemeindemitglieder; Korbach: eine Stelle auf 4664 Gemeindemitglieder). Dieser Tatbestand wird zudem dadurch verstärkt, dass das Rentamt durch die Zweckverbände ("Zweckverband der Evangelischen Kindertagesstätten in Bad Arolsen" und Diakoniezweckverband) Zusatzaufgaben übernimmt. Gleichzeitig erscheint es uns sinnvoll, Zusammenarbeit verschiedener Rentämter in bestimmten Arbeitsfeldern anzustreben. Während eine generelle Zusammenlegung von Rentämtern zu Großeinheiten die Überschaubarkeit aufhebt und zu Effektivitätsverlust führt, kann durch die Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen eine Effektivitäts- und Qualitätssteigerung der Arbeit erreicht werden. Hier haben wir im Bereich des Kirchenkreises der Twiste und im Rentamt Bad Arolsen bereits positive Erfahrungen durch die Zusammenarbeit mit dem Rentamt in Korbach im Bereich der EDV-Systemverwaltung gemacht. Dieses Modell ließe sich auch auf andere Bereiche übertragen. So hat zum Beispiel die Entwicklung im Bereich des Personalwesen zu einer Verkomplizierung im Arbeitsrecht geführt. Um das Fachwissen in diesem Bereich auch weiter vorhalten zu können, sind laufend Fortbildungsmaßnahmen für die entsprechenden Mitarbeiter notwendig; diese und auch Urlaubs- und Krankheitszeiten können von einem kleineren Rentamt schlechter aufgefangen werden. Hier wäre eine Zusammenarbeit der Rentämter auch im Sinne der Qualifizierung der Mitarbeiter sinnvoll und wünschenswert.

Jegliche Strukturveränderungen in der dargestellten Weise müssen sich aber von inhaltlichen Erwägungen herleiten; eine Pauschallösung gibt um der Verbesserungen in einzelnen Bereichen willen gute und bewährte Strukturen auf und schafft so neue Probleme, die auch im Sinne von Effektivität und Qualität der Arbeit abzulehnen sind.

Die Diskussion und Prüfung des Papiers "Ergebnisse der Arbeit des Struktur- und Entwicklungsausschusses...? führt uns zu dem Ergebnis, dass die angestrebte Veränderung in ihren Auswirkungen negative Folgen für unsere Arbeit hier im Kirchenkreis hat, so dass wir den Planungen im Interesse unserer Kirchengemeinden nicht zustimmen können. Zudem enthält der Vorschlag auch innerhalb seiner eigenen Logik noch viele ungelöste Probleme, die bedacht werden müssen (die Zeitschiene für eine Umstrukturierung fehlt; es werden keine Aussagen darüber gemacht, durch wen der Neubau des Rentamts finanziert werden und wohin der Erlös eines Verkaufs von Gebäuden fließen soll).

Durch das Konzept ?Stärkung der Mittleren Ebene? sind Zuständigkeiten von der landeskirchlichen Ebene auf die Kirchenkreise verlagert worden. Nachgeholt werden muss dabei dringend die Umsetzung im Rahmen der Verwaltungsvollzüge sowie eine Verlagerung von personellen und finanziellen Ressourcen von der landeskirchlichen Ebene auf die Kirchenkreise. Die in den Anlagen 2.4. und 2.5. der Ergebnisse des Struktur- und Entwicklungsausschusses gemachten Vorschläge müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.


Zur Rechtslage

In der einstmals selbständigen Landeskirche von Waldeck und Pyrmont gab es schon immer die drei Kirchenkreise der Eder, des Eisenberges und der Twiste.

Mit Kirchengesetz vom 12. Juni 1934 über die Vereinigung von Waldeck mit der evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel wurde der zwischen beiden Kirchen abgeschlossene Vertrag kirchenaufsichtlich genehmigt.

§ 11 Satz 1 dieses Vertrages lautet:
?Die bisherigen Kirchenkreise der Twiste, des Eisenbergs und der Eder bleiben bestehen.?

Durch Verordnung vom 20. Okt. 1936 hat der "Landeskirchenausschuß" § 11 des Gesetzes von 1934 abgeändert durch Hinzufügen der Worte: "...bleiben bis auf weiteres bestehen". Nach unserer rechtsstaatlichen Auffassung kann jedoch eine Verordnung niemals eine mit Gesetzeskraft versehene Absprache der Vertragschließenden abändern.

An die eindeutige Beschlusslage von 1934 hat sich die Kirche sowohl unter dem Nationalsozialismus als auch nach 1945 bis heute gehalten. Die ?Notsynode? 1945 in Treysa hat ausdrücklich den Fortbestand der drei waldeckischen Kirchenkreise bestätigt und darüber hinaus die Option für einen selbständigen Sprengel vorgesehen.

Die Grundordnung unserer Landeskirche vom 22.5.1967 hat in Art. 2 Abs. 1 ausdrücklich auf das Gesetz von 1934 Bezug genommen, primär bezogen auf die Gebietsabgrenzung der Landeskirche, inhaltlich dürfte damit auch § 11 einbezogen sein. Wir meinen, dass damit die Verfasser der Grundordnung auch eine ?Bestandsgarantie? für die drei waldeckischen Kirchenkreise abgeben wollten und abgegeben haben.

Dass dies nicht nur die Meinung der Kreissynodalen des Kirchenkreises der Twiste ist, haben die Landessynodalen in der Herbsttagung der Landessynode von 1975 ausdrücklich bestätigt (vergl. Protokolle der 4. Tagung der 6. Landessynode vom 1. bis 4. Dezember 1975 zu Pkt. 8 S. 28 ff/265 ff.).

Auszugsweise folgende Zitate:
Kirchenrat Nagel (damaliger Vorsitzender des Finanzausschusses und späterer Präses): ?Deswegen: Wenn Sie dem Gesetz (Anm. Sprengelgesetz) zustimmen angesichts der Tatsache, daß die Wahrung der drei Waldecker Kirchenkreise garantiert bleibt, dann tun Sie den Waldeckern, Ihren eigenen Gemeinden und Leuten kein Unrecht und helfen Sie der gesamten Kurhessen - Waldeckischen Kirche? (S. 56)

In seiner abschließenden Stellungnahme zur 1. Lesung des Sprengelgesetzes hat der damalige Vizepräsident Füllkrug ausgeführt:
?In § 11 des Vertrages haben die bisherigen Kirchenkreise Twiste, Eisenberg und Eder eine Bestandsgarantie.? (S. 58)

Nach 27 Jahren sollen nun alle diese klaren Aussagen des leitenden Juristen und eines profilierten Theologen unserer Landeskirche keine Bedeutung mehr haben?

Den Waldecker Landessynodalen ist die Zustimmung zum Sprengelgesetz 1975 auch dadurch leichter gefallen, dass im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes die Synode ?ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen? (S.270/271 und S.366/367) folgende Erklärung abgegeben hat:
?.. Die besondere kirchengeschichtliche Eigenart des Gebietsteils Waldeck, der durch Vertrag vom 12.6.1934 mit Hessen-Kassel zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vereinigt wurde, ist auch künftig zu wahren." (S.367)

Dem ehemaligen Freistaat Waldeck hat Preußen im Staatsvertrag vom 23.3.1928 über die Vereinigung Waldecks mit Preußen erhebliche Vergünstigungen eingeräumt. Daran hat sich früher sowohl Preußen als auch das Land Hessen als Rechtsnachfolgerin gehalten.

Die besondere kirchengeschichtliche Eigenart des Gebietsteils Waldeck ist nach Auffassung unserer Kreissynode nicht mehr gewährleistet, wenn ohne zwingenden Grund das Gesetzesgebot des § 11 aufgehoben wird! Wenn der Struktur- und Entwicklungsausschuss - wie auf S.9 des Papiers dargelegt - auf ?gewachsene kirchenhistorische und geografische Zusammengehörigkeit? geachtet hätte, dann fragt man sich in der Tat, wie man ohne nähere Begründung die Zusammenlegung der waldeckischen Kirchenkreise vorschlagen konnte.


Finanzfragen

Es fällt auf, dass die vorgeschlagenen Strukturveränderungen nicht etwa von der Fragestellung ausgehen, welche künftige Organisationsform für die Verkündigung des Evangeliums in einer veränderten Gesellschaft sinnvoll und notwendig ist, sondern es stehen vorwiegend die Überlegungen im Vordergrund, wo und wieviel kann eingespart werden.

Doch es besteht auch unter finanziellen Aspekten kein Grund zur Auflösung des Kirchenkreises der Twiste:

Unser Kirchenkreis ist von der Gemeindegliederzahl her gesehen der Kleinste in unserer Landeskirche. Er zählt aber zu den finanziell gesündesten im Gegensatz zu einigen größeren Kirchenkreisen. Die Finanzkraft eines Kirchenkreises hängt offensichtlich nicht von der Anzahl der Mitglieder ab.

Es erscheint zweifelhaft, dass die Zusammenlegung der Kirchenkreise in so erheblichem Umfang zu Einsparungen führt, dass dies die erhebliche Unruhe rechtfertigt, die die Durchsetzung der Vorschläge in den betroffenen Kirchenkreisen und den Kirchengemeinden auslöst.

Ob die für den Kirchenkreis Kassel - Mitte ermittelten Zahlen auf alle sieben betroffenen Kirchenkreise übertragen werden können, muß bezweifelt werden. Dies gilt insbesondere für die ländlichen Kirchenkreise.

Zu einigen Punkten in diesem Zusammenhang nehmen wir wie folgt Stellung:

1) Die Zusammenlegung von einzelnen Landkreisen im kommunalen Bereich Anfang der siebziger Jahre hat in der Regel nicht spürbar zur Verbesserung der Finanzsituation beigetragen.
2) Die Umsetzung der Vorschläge des Strukturausschusses würde zusätzliches Personal im Landeskirchenamt erfordern bzw. in wichtigeren Aufgabenbereichen vorhandenes Personal binden.
3) Die Stärkung der "Mittleren Ebene" ist nahezu abgeschlossen und sollte eigentlich zur Verbesserung der Finanzkraft der Kirchenkreise und der Gemeinden führen. Damit erhoffte man sich allerdings einen personellen Abbau im Landeskirchenamt, was offensichtlich noch nicht erfolgt ist.
4) Die im Bericht aufgeführten angeblichen Einsparungen sind im einzelnen nicht nachvollziehbar und zu allgemein gehalten. Zum Beispiel würde bei einem Wegfall des hiesigen Dekanats das Gebäude in der Großen Allee (nicht im Braunser Weg!) dennoch nicht zum Verkauf zur Verfügung stehen. Es würde für die neu zu schaffende 2. volle Pfarrstelle benötigt. Daher bedürfen die auf den Seiten 43 ff. enthaltenen Tabellen einer Korrektur.
5) Die eingesparte halbe Stelle der Dekanin würde weitgehend aufgezehrt durch die künftige volle Dekansstelle im Groß-Kirchenkreis. Dieser Dekan würde kaum Zeit haben für die Betreuung der vorgesehenen 400 Gemeindeglieder. Die auf den Seiten 41/42 aufgeführte Kostenübersicht bedarf insoweit der Erläuterung.
6) Für die Prädikantenarbeit wäre mindestens eine halbe Pfarrstelle einzurichten.
7) Eine halbe Sekretärinnenstelle für den Dekan des Groß-Kreises würde nicht mehr ausreichen. Die in Bad Arolsen wegfallende Stelle würde in Korbach benötigt werden.
8) Der Struktur - und Entwicklungsausschuss räumt zwar ein, dass durch die vorgeschlagene Neuregelung höhere Sachkosten zu erwarten sind, z.B. Fahrtkosten. Wie hoch die zu erwartenden Beträge insbesondere für die ländlichen Kirchenkreise sein würden, darüber gibt der Bericht keine Auskunft. Hinzu kommt der erheblich höhere Zeitbedarf für die weiteren Fahrtstrecken.

Zusammenfassend ist der Eindruck entstanden, dass die vermutlichen Einsparungen zu Gunsten der deutlich erkennbaren Tendenz zu hoch gerechnet worden sind.


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