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Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt 2006
von: richard
am: 27.02.06, 10:28
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Der Diemelstädter Haus für das Jahr 2006 ist bisher nicht abschließend durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Der zuständige Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg macht eine Entscheidung über die Genehmigung von Krediten und Verpflichtungsermächtigungen in der Diemelstädter Haushaltssatzung 2006 von der Vorlage eines konkreten Haushaltssicherungskonzeptes abhängig.
Nachstehend das auch den Stadtverordneten vorliegende Schreiben der Kommunalaufsicht.
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Genehmigung der Haushaltssatzung 2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
die mir vorgelegte Haushaltssatzung 2006 enthält einen Fehlbedarf von 281186,-- ?. Nach dem beigefügten Finanzplan ist auch für die Folgejahre 2007 bis 2009 jeweils mit einem Fehlbedarf in steigender Größenordnung zu rechnen. Dies resultiert zum Teil daraus, dass Altfehlbeträge spätestens im dritten auf das dem Haushaltsjahr folgenden Jahr entsprechend zu veranschlagen sind (§ 23 GemHVO). Dies ist auch bereits in der Finanzplanung entsprechend vorgesehen. Damit verschärft sich die finanzielle Situation in den Folgejahren, auch wenn Ihrem Bericht zufolge nicht alle prognostizierten Fehlbeträge in der Größenordnung Realität werden.
In der Begleitverfügung zum Haushalt 2006 ist zwar dargelegt, dass die bereits eingeleitete Konsolidierung der Finanzen in den beiden zurückliegenden Jahren erhebliche Erfolge gezeitigt hat, die von hier aus sehr begrüßt werden, aber dennoch ist es nach Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlich, dass gemäß § 92 Abs. 4 HGO in der nunmehr geltenden Fassung ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Haushaltssicherungskonzept zusammen mit der Haushaltssatzung vorgelegt werden muss.
Aufgrund der bereits ergriffenen Maßnahmen gehe ich zuversichtlich davon aus, dass Ihnen durch weitere geeignete Konsolidierungsvorhaben eine erhebliche Verbesserung oder gar der Ausgleich des Haushaltes gelingen wird. Dennoch muss ich aufgrund der neuen Vorgaben auf einer Darstellung der nächsten Schritte in einem Haushaltssicherungskonzept bestehen. Hinweise zur Aufstellung eines solchen Konzeptes habe ich Ihnen in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt. Für etwaige Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Genehmigung zu den Krediten und Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung 2006 wird solange zurückgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag